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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: August 2025

I. Allgemeine Bedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Die Erbringung der Leistungen der JP Codix GmbH sowohl an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB als auch an Verbraucher im Sinne von § 13 BGB („Kunden") erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB").

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die JP Codix GmbH hat ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden die Leistungen vorbehaltlos ausgeführt werden.

2. Vertragsschluss

2.1 Die auf der Website, telefonisch oder per E-Mail beworbenen Leistungen der JP Codix GmbH stellen kein rechtsverbindliches Angebot dar, sondern verstehen sich als Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines Angebots in Form einer schriftlichen Bestellung. Mit der schriftlichen Bestellung („Auftrag") erklärt der Kunde rechtsverbindlich, die ausgewählten Leistungen unter Geltung der AGB erwerben zu wollen. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn die JP Codix GmbH den Auftrag schriftlich bestätigt („Auftragsbestätigung"). Eine bloße Zugangsbestätigung der Bestellung stellt keine verbindliche Annahme dar. Die Schriftform für die Bestellung und die Auftragsbestätigung ist auch gewahrt, wenn die betroffene Partei der jeweils anderen Partei den unterzeichneten Auftrag als Scan in PDF Format per E-Mail an die hierfür von der anderen Partei mitgeteilte E-Mail-Adresse übersendet.

2.2 Der demgemäß zwischen der JP Codix GmbH und dem Kunden schriftlich geschlossene Vertrag, einschließlich dieser AGB („Vertrag"), gibt alle Abreden zwischen den Parteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Weitere mündliche oder schriftliche Absprachen, Vereinbarungen oder Zusagen hinsichtlich des Vertragsgegenstandes bestehen nicht.

3. Leistungen

3.1 Der konkrete Umfang und Zeitpunkt der im Einzelfall geschuldeten Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Auftragsbestätigung. Die JP Codix GmbH verpflichtet sich, sämtliche Leistungen fachgerecht und unter Anwendung der anerkannten Regeln der Technik sowie unter Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Vorgaben zu erbringen. Die JP Codix GmbH ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und Teile oder den gesamten Vertrag auf Dritte zur Ausführung zu übertragen.

3.2 Die Leistungen der JP Codix GmbH umfassen insbesondere die Bereitstellung und Konfiguration von Hosting-Dienstleistungen (einschließlich Rootserver, dedizierter Server, Gameserver, Domains und Webhosting), die individuelle Softwareentwicklung und Automatisierung (einschließlich Webtools, Schnittstellen, Bots und interner Systeme), die Entwicklung und Integration von Lösungen im Bereich künstlicher Intelligenz (einschließlich GPT-Anwendungen, Retrieval-Augmented Generation und semantischer Suche), IT-Consulting und Digitalisierung (einschließlich Vor-Ort-Betreuung, Cloudlösungen und Prozessdigitalisierung) sowie IT-Sicherheitslösungen (einschließlich DDoS-Schutz, Firewalls, Monitoring und Backup-Routinen) („Leistungen").

3.3 Ergänzend zu diesen Leistungen bietet die JP Codix GmbH – nach individueller Vereinbarung mit dem Kunden – die Durchführung kostenloser Erstgespräche zur Bedarfsermittlung, die Erarbeitung maßgeschneiderter IT-Konzepte sowie die Entwicklung und Umsetzung projektspezifischer Sonderlösungen, sofern diese im Rahmen der betrieblichen und technischen Möglichkeiten realisierbar sind.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Der konkrete Preis der im Einzelfall geschuldeten Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Auftragsbestätigung.

4.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist in allen genannten Preisen die gesetzliche Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung enthalten. Sollte sich der gesetzliche Mehrwertsteuersatz nach Vertragsschluss ändern, ist die JP Codix GmbH berechtigt, die Mehrwertsteuer für noch nicht erbrachte Leistungen dementsprechend anzupassen.

5. Zahlungen

5.1 Die JP Codix GmbH ist berechtigt, Voraus- und Abschlagszahlungen zu verlangen, deren Höhe und Fälligkeit sich aus der Auftragsbestätigung und diesen AGB ergeben.

5.2 Der Kunde kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Rechnungsstellung leistet. Für die Zeit des Verzugs kann die JP Codix GmbH gesetzliche Verzugszinsen beanspruchen.

5.3 Der Kunde kann gegen Forderungen der JP Codix GmbH nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

6. Allgemeine Mitwirkungspflichten des Kunden

6.1 Der Kunde ist gegenüber JP Codix GmbH zu der seitens des Kunden für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Mitwirkung verpflichtet. Er wird insbesondere alle erforderlichen Voraussetzungen schaffen, Erklärungen abgeben, Auskünfte erteilen und Unterlagen bereitstellen, welche für die Durchführung des Auftrags benötigt werden.

6.2 Die JP Codix GmbH haftet nicht für Verzögerungen bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen, die dadurch entstehen, dass der Kunde die ihm obliegenden allgemeinen Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht rechtzeitig vorgenommen hat. Die JP Codix GmbH wird den Kunden jedoch unverzüglich darauf hinweisen, wenn nach Kenntnis der JP Codix GmbH eine solche Verzögerung droht.

7. Haftung

7.1 Die JP Codix GmbH haftet gegenüber dem Kunden für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

7.2 Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet die JP Codix GmbH nur, wenn der Schaden auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zurückzuführen ist, und beschränkt auf den Ersatz des bei Vertragsschluss von den Vertragsparteien vorhersehbaren und typischen Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen, die entscheidend für die Erreichung des Vertragszwecks sind und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

7.3 JP Codix GmbHs Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, für die Verletzung ggf. abgegebener verschuldensunabhängiger Garantien sowie für arglistig verschwiegene Mängel bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

7.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen der JP Codix GmbH.

8. Höhere Gewalt

8.1 Soweit die JP Codix GmbH oder der Kunde durch höhere Gewalt an der Erfüllung einer ihrer vertraglichen Pflichten gehindert wird, so zeigt die betroffene Partei der anderen Partei schriftlich das Ereignis oder die Umstände, welche die höhere Gewalt darstellen, unter Angabe der Pflichten an, an deren Erfüllung sie gehindert ist. Diese Anzeige hat innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen, nachdem die Partei von dem relevanten Ereignis oder den Umständen höherer Gewalt, Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen.

8.2 Ab dem Zeitpunkt der Abgabe dieser Anzeige ist die Partei von der Erfüllung bzw. rechtzeitigen Erfüllung dieser Verpflichtungen befreit, solange die höhere Gewalt sie daran hindert. Die Partei kommt bezüglich der von höherer Gewalt betroffenen Verpflichtungen nicht in Verzug. Ungeachtet anderer Bestimmungen in dieser Klausel gilt höhere Gewalt nicht für die Verpflichtung der Parteien, vertragsgemäße Zahlungen an die Gegenpartei zu leisten.

8.3 „Höhere Gewalt" bezeichnet Ereignisse oder Umstände aller Art, die

  • a. sich der angemessenen Kontrolle der sich auf höhere Gewalt berufenden Partei entziehen;
  • b. zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses weder bereits vorlagen noch billigerweise vorhersehbar waren;
  • c. keine Handlungen, Ereignisse oder Bedingungen darstellen, deren Risiken oder Folgen die betroffene Partei ausdrücklich übernommen hat, und die
  • d. auch durch die billigerweise zu erwartende Sorgfalt durch die sich auf höhere Gewalt berufende betroffene Partei weder unschädlich gemacht noch behoben, abgewendet, oder anderweitig überwunden werden können.

8.4 Ereignisse höherer Gewalt können insbesondere sein:

  • a. Kriege (erklärt oder nicht erklärt), Feindseligkeiten, Invasion, feindliche Handlungen und innere Unruhen;
  • b. Währungs- und Handelsbeschränkungen, Embargo, Sanktionen;
  • c. Nationale Notstände, Pandemien, Epidemien und Naturkatastrophen, wie Überschwemmungen, Erdbeben, Blitzschlag, Hagel und ähnliche Unglücksfälle;
  • d. rechtmäßige oder unrechtmäßige Amtshandlungen (soweit die betroffene Partei die rechtmäßige Amtshandlung nicht durch ein rechtswidriges Verhalten zu vertreten hat), Befolgung von Gesetzen oder Regierungsanordnungen, Enteignung, Beschlagnahme von Werken, Requisition, Verstaatlichung;
  • e. Explosion, Feuer, Zerstörung von Ausrüstung, längerer Ausfall von Transportmitteln, Telekommunikation, Informationssystemen oder Energie (soweit diese nicht von der betroffenen Partei zu vertreten sind);
  • f. Streiks in Bereichen, für deren Funktionieren die betroffene Partei nicht einzustehen hat.

9. Kündigung

9.1 Jede Partei hat das Recht zur ordentlichen Kündigung des Vertrags.

9.2 Der Vertrag kann von jeder Partei aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, die es der kündigenden Partei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile unzumutbar machen, den Vertrag bis zu dessen vereinbarter Beendigung fortzusetzen.

9.3 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  • a. eine Partei trotz schriftlicher Mahnung unter Setzung einer angemessenen Frist wesentliche vertragliche Pflichten nachhaltig verletzt;
  • b. der Kunde zahlungsunfähig geworden ist, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist;
  • c. die Durchführung der vertraglichen Leistungen aufgrund höherer Gewalt für einen Zeitraum von mehr als drei Monaten unmöglich ist;
  • d. Umstände bekannt werden, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unbekannt waren und JP Codix GmbH bei Kenntnis dieser Umstände den Vertrag nicht oder nicht zu denselben Konditionen geschlossen hätte und
  • e. der Kunde unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat, die für die Vertragsdurchführung wesentlich sind oder gesetzlich vorgeschriebene oder behördlich angeordnete Maßnahmen unterlässt.

9.4 Die Kündigung bedarf der Schriftform.

10. Datenschutz

10.1 Die Parteien verpflichten sich, die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes zu beachten und die Einhaltung dieser Bestimmungen ihren Mitarbeitern sowie etwaigen Unterauftragnehmern aufzuerlegen. Sie sind außerdem verpflichtet, sich wechselseitig bei der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen und Bestimmungen zu Datenschutz und Datensicherheit gemäß des Vertrags zu unterstützen.

10.2 Soweit der Kunde bei Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen die Verarbeitung personenbezogener Daten Dritter durchführt, garantiert er der JP Codix GmbH, dass dies im Einklang mit allen in Betracht kommenden datenschutzrechtlichen Anforderungen und Vorschriften geschieht. Insbesondere hat er im Falle einer Datenübermittlung an die JP Codix GmbH bzw. einer sonstigen Datenverarbeitung durch diese in eigener Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass die betroffenen Personen entweder in der gesetzlich vorgesehenen Art und Weise in die beabsichtigte Datenverarbeitung bei bzw. durch die JP Codix GmbH einwilligen oder die Datenverarbeitung anderweitig gesetzlich zulässig ist (vgl. etwa Art. 6 ff. DSGVO) oder dass der JP Codix GmbH – sofern nötig – ein ordnungsgemäßer Auftrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 Abs.3 DSGVO durch den Kunden erteilt wird.

II. Besondere Bedingungen für Hosting-, Cloud- und Beratungsleistungen

1. Anwendungsbereich

1.1 Diese besonderen Bedingungen gelten für sämtliche Leistungen der JP Codix GmbH im Bereich Hosting, Cloud, IT-Consulting, Digitalisierung sowie IT-Sicherheit, sofern keine individuelle Softwareentwicklung oder KI-Entwicklung im Sinne der nachfolgenden besonderen Bedingungen vorliegt.

1.2 Erfasst sind insbesondere:

  • • die Bereitstellung und technische Betriebsführung von Hosting-Dienstleistungen, einschließlich KVM Rootservern, dedizierten Servern, Gameservern, Domains und Webhosting;
  • • begleitende Support- und Verfügbarkeitsleistungen, insbesondere 24/7-Support und hochverfügbare Infrastrukturangebote;
  • • cloudbasierte Systeme und Speicherlösungen, einschließlich der laufenden Zurverfügungstellung und Verwaltung entsprechender Zugänge;
  • • Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Rahmen von IT-Consulting und Prozessdigitalisierung, einschließlich Vor-Ort-Services, der Konzeption und Begleitung von Infrastruktur- oder Systemumstellungen sowie der Integration von CRM-, ERP- oder Datenmanagementsystemen;
  • • IT-Sicherheitsleistungen, einschließlich technischer Schutzmaßnahmen wie DDoS-Abwehr, Firewall-Konfiguration, Monitoring und regelmäßiger Backup-Routinen.

2. Technische Bereitstellung und Zugriff

2.1 Die JP Codix GmbH stellt dem Kunden im Rahmen der vereinbarten Hosting-, Cloud- oder Beratungsleistungen den Zugriff auf die beauftragten Systeme, Speicherumgebungen oder sonstigen technischen Ressourcen über eine netzbasierte Infrastruktur zur Verfügung. Die Zurverfügungstellung erfolgt in der jeweils vereinbarten Systemkonfiguration und mit den in der Auftragsbestätigung beschriebenen Funktionalitäten.

2.2 Die technische Bereitstellung beginnt zum in der Auftragsbestätigung genannten Zeitpunkt. Ist kein gesonderter Zeitpunkt vereinbart, erfolgt die Bereitstellung innerhalb einer angemessenen Frist nach Vertragsschluss. Soweit vereinbart, kann dem Kunden vor der vollständigen Freischaltung ein zeitlich befristeter Testzugang eingeräumt werden. Die Nutzung während dieser Phase dient ausschließlich der Erprobung.

2.3 Die Nutzung der bereitgestellten Systeme erfolgt ausschließlich im Wege des Fernzugriffs über eine geeignete Internetverbindung des Kunden. Der Übergabepunkt ist das von der JP Codix GmbH betriebene Gateway zum öffentlichen Internet. Die JP Codix GmbH gewährleistet, dass der Zugriff mit marktüblichen Webbrowsern ohne zusätzliche Zugangssoftware möglich ist, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart. Der Zugriff kann über grafische Benutzeroberflächen, Verwaltungsportale, Schnittstellen oder andere digital bereitgestellte Zugangsmittel erfolgen. Soweit dem Kunden eine Administrationsoberfläche zur Verfügung gestellt wird, ist er verpflichtet, geeignete organisatorische Maßnahmen zur Steuerung der Nutzer- und Administrationsrechte zu treffen. Der Kunde hat ferner sicherzustellen, dass jederzeit eine empfangsberechtigte Person für sicherheitsrelevante Mitteilungen benannt ist.

2.4 Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und gegen unbefugten Zugriff durch Dritte zu schützen. Die JP Codix GmbH ist berechtigt, Zugänge zu sperren, sofern konkrete Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung, eine Gefährdung der Systemstabilität oder sicherheitsrelevante Risiken vorliegen. Der Kunde wird in diesem Fall unverzüglich über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Sperrung informiert.

2.5 Die JP Codix GmbH ist berechtigt, technische Änderungen, Erweiterungen oder Updates an den bereitgestellten Systemen vorzunehmen, sofern die vereinbarte Hauptfunktionalität dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Eine gesonderte Vergütungspflicht oder Abnahmeverpflichtung entsteht hierdurch nicht.

2.6 Soweit im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen ein Zugriff der JP Codix GmbH auf Systeme, Netzwerke oder Anwendungen des Kunden erforderlich ist, wird der Kunde die hierfür notwendigen technischen Voraussetzungen schaffen und sichere Zugänge in zumutbarer Weise bereitstellen. Werkzeuge, Programme oder Schnittstellen, die im Rahmen der Leistungserbringung von der JP Codix GmbH bereitgestellt oder freigegeben werden, dürfen nur in der jeweils vorgesehenen Konfiguration eingesetzt werden. Eigenmächtige Änderungen oder Erweiterungen durch den Kunden sind unzulässig, sofern nicht ausdrücklich genehmigt.

2.7 Sofern eine Exportfunktion für vom Kunden erzeugte oder gespeicherte Daten vorgesehen ist, wird die JP Codix GmbH dem Kunden diese in einem marktüblichen, maschinenlesbaren Format bereitstellen. Die Verantwortung für die Initiierung, Durchführung und Kontrolle solcher Exporte liegt ausschließlich beim Kunden. Ein Anspruch auf nachträgliche Datenbereitstellung oder Konvertierung besteht nur bei ausdrücklicher vertraglicher Vereinbarung.

2.8 Eine Datensicherung durch die JP Codix GmbH erfolgt nur, sofern dies ausdrücklich vereinbart ist. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, regelmäßig Sicherungskopien seiner Daten zu erstellen und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Datenverlust zu treffen.

2.9 Soweit der Kunde eine Server- oder Hosting-Leistung für einen befristeten Zeitraum gebucht hat (z. B. vServer oder KVM-Rootserver), wird die betreffende Leistung mit Ablauf des gebuchten Zeitraums zunächst deaktiviert und vom Netz genommen. Die gespeicherten Daten verbleiben für eine Nachfrist von sieben Kalendertagen in der Systemumgebung der JP Codix GmbH. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde die Dienstleistung über das bereitgestellte Kundenportal kostenpflichtig verlängern. Erfolgt keine Verlängerung innerhalb der Nachfrist, erfolgt eine vollständige und automatisierte Löschung sämtlicher Daten. Eine Wiederherstellung ist nach Ablauf der Frist technisch nicht mehr möglich. Der Kunde wird vor Ablauf des ursprünglich gebuchten Leistungszeitraums automatisch per E-Mail über das bevorstehende Deaktivierungsdatum sowie über die verbleibende Verlängerungsfrist informiert. Eine gesonderte Kündigung ist für das Auslaufen befristeter Leistungen nicht erforderlich.

3. Verfügbarkeiten

3.1 Die JP Codix GmbH stellt ihre Systeme mit einer im Einzelfall vereinbarten oder marktüblichen Systemverfügbarkeit bereit. Die Verfügbarkeit bezieht sich auf die Zeitspanne, in der die wesentlichen Funktionen der vom Kunden genutzten Systeme – ab dem vereinbarten Übergabepunkt – technisch nutzbar und nicht wesentlich beeinträchtigt sind.

3.2 Soweit nicht abweichend geregelt, beträgt die zugesagte Systemverfügbarkeit 99,0 % im Monatsmittel. Davon ausgenommen sind insbesondere:

  • • angekündigte Wartungsmaßnahmen,
  • • unaufschiebbare sicherheitsbedingte Wartungen,
  • • Ausfallzeiten infolge höherer Gewalt,
  • • Störungen im Bereich der Netzanbindung außerhalb der Sphäre der JP Codix GmbH,
  • • sowie Beeinträchtigungen, die auf nicht vertragsgemäßer Nutzung, Fehlkonfiguration oder Eingriffen auf Seiten des Kunden beruhen.

3.3 Die JP Codix GmbH führt Wartungsarbeiten grundsätzlich so durch, dass Beeinträchtigungen für den Kunden so gering wie möglich gehalten werden. Während Wartungszeiträumen kann es zu vorübergehenden Leistungseinbußen, Unterbrechungen oder Funktionseinschränkungen kommen. Der Kunde wird über geplante Wartungsfenster mit einer Frist von mindestens 48 Stunden informiert. Bei sicherheitsrelevanten Gründen kann eine kurzfristige Ankündigung entfallen.

3.4 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche im Rahmen von Wartungsmitteilungen übermittelten Hinweise zu beachten und erforderlichenfalls eigene Nutzungsprozesse anzupassen. Sofern dem Kunden durch angekündigte Wartungsmaßnahmen erhebliche Betriebsunterbrechungen drohen, wird die JP Codix GmbH im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren prüfen, ob ein abweichender Wartungszeitpunkt ermöglicht werden kann.

3.5 Störungen im Zugriff, in der Verfügbarkeit oder in der Funktionsfähigkeit der Systeme sind der JP Codix GmbH vom Kunden unverzüglich mitzuteilen. Die JP Codix GmbH wird bei berechtigten Störungsmeldungen mit angemessener Reaktionszeit mit der Störungsanalyse und -beseitigung beginnen.

3.6 Störungen werden – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – anhand folgender Prioritätsstufen unterschieden:

  • • Kategorie 1 (kritisch): Gesamtfunktionsausfall oder vollständige Nutzungsunfähigkeit der Systeme;
  • • Kategorie 2 (erheblich): wesentliche Einschränkung betriebsrelevanter Funktionen ohne vollständigen Ausfall;
  • • Kategorie 3 (geringfügig): sonstige Fehlfunktionen ohne wesentlichen Einfluss auf die Nutzung.

Die Einstufung erfolgt durch die JP Codix GmbH nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der konkreten Einsatzsituation. Reaktions- und Wiederherstellungszeiten gelten nur, sofern in einem gesonderten Service Level Agreement (SLA) ausdrücklich vereinbart. Ohne SLA schuldet die JP Codix GmbH eine unverzügliche Reaktion im Rahmen ihrer betrieblichen Möglichkeiten.

3.7 Die JP Codix GmbH ist berechtigt, im Falle einer Störung vorübergehende technische Umgehungslösungen bereitzustellen, sofern eine unmittelbare Fehlerbehebung nicht mit vertretbarem Aufwand möglich ist und die Hauptfunktionalität des Systems erhalten bleibt. Ein regelmäßiges Reporting über Systemverfügbarkeit, aufgetretene Störungen oder SLA-relevante Kennzahlen erfolgt nur, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

4. Datensicherung und Datenverlust

4.1 Soweit keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, ist die JP Codix GmbH nicht verpflichtet, regelmäßig Sicherungskopien der beim Anbieter gespeicherten Kundendaten zu erstellen oder vorzuhalten. Eine Datensicherung erfolgt nur, wenn und soweit sie ausdrücklich als vertragliche Leistung vereinbart wurde. In allen anderen Fällen obliegt es dem Kunden, durch rechtzeitige Datenexporte oder lokale Kopien für eine angemessene Sicherung seiner Inhalte zu sorgen.

4.2 Der Kunde ist verpflichtet, insbesondere vor Konfigurationsänderungen, Versionseinspielungen oder sonstigen risikobehafteten Eingriffen, durch rechtzeitige Datenexporte oder andere geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass kein irreversibler Datenverlust eintritt. Erkennt die JP Codix GmbH im Rahmen der Leistungserbringung, dass die vom Kunden eingesetzten Sicherungsvorkehrungen offenkundig unzureichend sind, wird sie den Kunden hierauf hinweisen. Eine weitergehende Prüfungspflicht besteht nicht.

4.3 Die Wiederherstellung von Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage vorhandener Sicherungskopien und nur im Rahmen des technisch Zumutbaren. Die JP Codix GmbH kann die Wiederherstellung von der Vereinbarung einer gesonderten Vergütung abhängig machen, sofern der Datenverlust nicht auf ein ihr zurechenbares Fehlverhalten zurückzuführen ist. Die JP Codix GmbH übernimmt keine Haftung für Datenverluste, die auf eine Verletzung der dem Kunden obliegenden Sicherungspflichten oder auf Bedienfehler, missbräuchliche Nutzung oder technische Störungen im Einflussbereich des Kunden zurückzuführen sind.

4.4 Nach Vertragsbeendigung löscht die JP Codix GmbH die in ihrer Systemumgebung gespeicherten Kundendaten auf Wunsch unter Beachtung des Stands der Technik, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Die Löschung erfolgt so, dass eine Wiederherstellung mit vertretbarem Aufwand nicht mehr möglich ist. Auf Wunsch stellt die JP Codix GmbH eine entsprechende Bestätigung über die erfolgte Datenlöschung zur Verfügung.

4.5 Soweit eine Migrationsunterstützung vereinbart wurde, wird die JP Codix GmbH im zumutbaren Umfang bei der Datenübertragung und technischen Koordination mit dem Nachfolgeanbieter mitwirken. Dies kann insbesondere die Bereitstellung eines Migrationskonzepts sowie von Zugangsinformationen, Schnittstellenbeschreibungen und relevanten Protokolldaten umfassen. Die Vergütung erfolgt – sofern nicht anders geregelt – nach Aufwand.

5. Nutzung der bereitgestellten Systemumgebung

5.1 Der Kunde erhält für die Dauer des Vertragsverhältnisses das vertraglich vereinbarte Recht, auf die von der JP Codix GmbH bereitgestellte technische Systemumgebung – insbesondere Benutzeroberflächen, Verwaltungsportale, Schnittstellen, Hosting- und Cloudfunktionen – im Rahmen der vorgesehenen Nutzungsmöglichkeiten zuzugreifen. Die Nutzung erfolgt ausschließlich über die vorgesehenen digitalen Zugriffspunkte und unter Beachtung der vertraglichen und technischen Vorgaben.

5.2 Ein Anspruch auf physische Überlassung der eingesetzten Systeme, auf Zugriff auf den Quellcode, auf systeminterne Konfigurationsdateien oder auf dauerhafte lokale Installationen besteht nicht. Eingriffe in die Systemumgebung, Reverse Engineering, Dekompilierung, Modifikation von Systembestandteilen oder die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen sind unzulässig, soweit sie nicht zwingend gesetzlich gestattet sind.

5.3 Die vom Kunden im Rahmen der Nutzung erzeugten, gespeicherten oder übermittelten Inhalte verbleiben in dessen rechtlicher Verfügungsgewalt. Der Kunde räumt der JP Codix GmbH an diesen Daten ein einfaches, auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht ein, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Dies umfasst insbesondere die Speicherung, technische Verarbeitung, Übermittlung, Sicherung sowie – im Rahmen der Systemüberwachung – Analyse zu Zwecken der Stabilität, Fehlerdiagnose und Funktionsoptimierung. Eine darüber hinausgehende Nutzung erfolgt nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden. Die JP Codix GmbH ist zudem berechtigt, systemseitig generierte Protokolldaten über die Nutzung der Systemumgebung zu erfassen und auszuwerten, soweit dies zur Erfüllung technischer, betrieblicher oder sicherheitsbezogener Zwecke erforderlich ist. Eine personenbezogene Auswertung erfolgt nur im gesetzlich zulässigen Rahmen.

5.4 Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zugewiesenen Zugangs- und Administrationsdaten geheim zu halten, gegen unbefugte Nutzung zu sichern und regelmäßig auf unautorisierte Aktivitäten zu überprüfen. Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch ist die JP Codix GmbH berechtigt, betroffene Zugänge vorübergehend zu sperren. Der Kunde wird über den Grund und die Dauer der Sperrung unverzüglich informiert.

5.5 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Inhalte, Daten und Konfigurationen, die er im Rahmen der Nutzung der Systemumgebung einbringt, ausschließlich im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und vertraglichen Vereinbarungen zu verwenden. Insbesondere dürfen keine Inhalte gespeichert, übermittelt oder verarbeitet werden, die gegen Datenschutz-, Urheber-, Straf- oder Wettbewerbsrecht verstoßen oder die Rechte Dritter verletzen. Sofern der Kunde schuldhaft gegen gesetzliche oder vertragliche Pflichten im Zusammenhang mit der Nutzung der Systemumgebung verstößt und daraus Ansprüche Dritter gegen die JP Codix GmbH entstehen, stellt der Kunde die JP Codix GmbH von diesen Ansprüchen einschließlich der erforderlichen Rechtsverfolgungskosten frei. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, wenn der Kunde nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.

6. Beratungsleistungen und Dokumentation

6.1 Soweit vereinbart, erbringt die JP Codix GmbH Beratungs-, Analyse- oder Unterstützungsleistungen im Bereich der IT-Infrastruktur, Digitalisierung, Prozessoptimierung oder technischen Konzeption. Diese Leistungen erfolgen als Dienstleistung im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmter wirtschaftlicher oder technischer Erfolg wird nicht geschuldet.

6.2 Die JP Codix GmbH ist zur sachgerechten Leistungserbringung auf die Mitwirkung des Kunden angewiesen. Der Kunde stellt alle erforderlichen Informationen, Systeme, Ansprechpartner und Zielvorgaben rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung. Die JP Codix GmbH ist nicht verpflichtet, Angaben oder Unterlagen des Kunden auf ihre sachliche Richtigkeit, technische Eignung oder Vollständigkeit zu überprüfen.

6.3 Empfehlungen, technische Bewertungen oder Planungsvorschläge der JP Codix GmbH beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Beratung verfügbaren Kenntnisstand. Sie sind keine rechtsverbindlichen Zusagen, Leistungsversprechen oder Garantien, es sei denn, sie sind ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet.

6.4 Sofern im Rahmen der Beratungsleistung Unterlagen, Konzepte, Ablaufpläne, Präsentationen oder sonstige Ausarbeitungen erstellt werden, verbleiben die Rechte hieran bei der JP Codix GmbH. Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht zur internen Verwendung im eigenen Unternehmen. Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder anderweitige Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.

III. Besondere Bedingungen für Softwareentwicklungs- und KI-Leistungen

1. Anwendungsbereich

1.1 Diese besonderen Bedingungen gelten für sämtliche Leistungen der JP Codix GmbH im Bereich der individuellen Softwareentwicklung, der Automatisierung technischer Prozesse sowie der Entwicklung, Integration und Bereitstellung von KI-basierten Systemen, sofern diese nicht lediglich als standardisierte Cloudlösung oder Beratungsleistung im Sinne der vorherigen Bestimmungen bereitgestellt werden.

1.2 Erfasst sind insbesondere:

  • • die individuelle Erstellung, Anpassung oder Erweiterung von Softwarelösungen, einschließlich Webtools, Schnittstellen, interner Anwendungen und systembezogener Module;
  • • die Entwicklung automatisierter Prozesse, Bots und technischer Assistenzsysteme auf der Grundlage kundenspezifischer Anforderungen;
  • • die Integration von GPT-basierten Funktionalitäten, Retrieval-Augmented Generation (RAG) sowie semantischen Suchverfahren in bestehende oder neu zu entwickelnde Infrastrukturen;
  • • die Verarbeitung strukturierter oder unstrukturierter Daten mittels KI-gestützter Algorithmen sowie die Entwicklung von Systemen zur datenbasierten Automatisierung betrieblicher Abläufe.

1.3 Die hier geregelten Bestimmungen finden nur Anwendung, sofern die jeweilige Leistung auf ein individuell zu entwickelndes System oder ein konkret geschuldetes Arbeitsergebnis gerichtet ist. Leistungen mit rein beratendem oder betreuendem Charakter sowie standardisierte Bereitstellungen im Rahmen von Hosting-, Cloud- oder Sicherheitsdiensten unterfallen ausschließlich den entsprechenden vorherigen Regelungen.

2. Besondere Merkmale der Leistungserbringung bei Softwareentwicklungs- und KI-Projekten

2.1 Die JP Codix GmbH entwickelt die vertraglich geschuldeten Software- oder KI-Lösungen gemäß den im Einzelfall vereinbarten Anforderungen und Spezifikationen. Maßgeblich sind allein die in der Auftragsbestätigung oder einem abgestimmten Lasten-/Pflichtenheft beschriebenen Funktionalitäten, Leistungsmerkmale und Kompatibilitätsanforderungen. Die JP Codix GmbH schuldet keine darüber hinausgehende Erweiterung oder Anpassung, es sei denn, dies wird gesondert vereinbart.

2.2 Sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Realisierung in Phasen. Nach Abschluss jeder Projektphase kann eine Überprüfung und ggf. Teilabnahme durch den Kunden vorgesehen werden. Die JP Codix GmbH ist berechtigt, vor Beginn der Folgestufen eine Bestätigung über die erfolgreiche Durchführung der vorangegangenen Phase zu verlangen.

2.3 Die JP Codix GmbH ist berechtigt, bewährte Frameworks, Bibliotheken, Open-Source-Komponenten oder Drittmodule einzusetzen, sofern deren Verwendung rechtlich zulässig ist und die vereinbarten Funktionalitäten dadurch nicht beeinträchtigt werden. Entsprechende Hinweise auf verwendete Fremdkomponenten werden dem Kunden spätestens bei Projektabschluss mitgeteilt.

2.4 Die Installation, Konfiguration und Inbetriebnahme der Software beim Kunden ist nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Gleiches gilt für eine Einweisung, Schulung oder Erstellung einer Dokumentation über den üblichen Entwicklungsstandard hinaus.

2.5 Im Falle von KI-Systemen, insbesondere bei Modellen mit lernenden, probabilistischen oder nicht-deterministischen Komponenten, kann die JP Codix GmbH keine durchgängige Reproduzierbarkeit oder vollständige Kontrolle der Ausgabeergebnisse garantieren. Maßgeblich für die geschuldete Leistung ist die Erreichung der funktionalen Zielvorgaben, nicht das Verhalten in jedem einzelnen Einzelfall.

3. Abnahme

3.1 Die JP Codix GmbH zeigt dem Kunden die Fertigstellung der beauftragten Software- oder KI-Leistungen schriftlich oder in Textform an und fordert ihn zur Abnahme auf. Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, erfolgt die Abnahmeprüfung auf der vom Kunden bereitgestellten Testumgebung oder – bei Cloudlösungen – auf einem bereitgestellten Zugang zum produktionsnahen System.

3.2 Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn

  • • die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß ist und
  • • der Kunde die Leistung ausdrücklich oder konkludent freigibt oder
  • • der Kunde nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang der Abnahmeaufforderung unter Angabe von mindestens einem wesentlichen Mangel die Abnahme verweigert.

Wird der Kunde im Rahmen der Abnahmeaufforderung ausdrücklich auf die Bedeutung seines Schweigens und die Folgen der Nichtreaktion hingewiesen, gilt die Leistung mit Ablauf der Frist als abgenommen (sogenannte fiktive Abnahme).

3.3 Wesentliche Mängel, die einer Abnahme entgegenstehen, sind der JP Codix GmbH in nachvollziehbarer Form zu benennen. Bei lediglich geringfügigen Abweichungen darf die Abnahme nicht verweigert werden. Die Parteien dokumentieren die Abnahme auf Wunsch schriftlich.

3.4 Sofern das Projekt in mehrere Abschnitte (z. B. Konzeptphase, Entwicklung, Implementierung) untergliedert ist, kann die JP Codix GmbH Teilabnahmen verlangen. Teilabnahmen gelten jeweils als selbständige Abnahme im Sinne dieser Regelung.

3.5 Der Einsatz der erstellten Software- oder KI-Leistung durch den Kunden im Produktivbetrieb gilt als konkludente Abnahme, soweit keine wesentlichen Mängel vorliegen.

4. Mängelrechte und Nachbesserung

4.1 Der Kunde ist verpflichtet, erkannte Mängel unverzüglich in nachvollziehbarer Form anzuzeigen. Die Anzeige hat eine möglichst genaue Beschreibung der aufgetretenen Funktionsstörung oder Abweichung zu enthalten. Mängelrügen gelten nur dann als wirksam, wenn sie schriftlich oder in Textform erfolgen.

4.2 Die JP Codix GmbH ist zunächst zur Nachbesserung berechtigt. Die Nachbesserung kann auch durch die Bereitstellung eines Updates, Patches oder einer Umgehungslösung („Workaround") erfolgen, sofern damit die vertragsgemäße Nutzung ohne wesentliche Einschränkungen möglich bleibt. Die Nachbesserung kann auch im Wege der Fernwartung erfolgen, soweit dem keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen.

4.3 Die Pflicht zur Nachbesserung entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung der JP Codix GmbH Änderungen an der Software vorgenommen hat, es sei denn, diese Änderungen hatten keinen Einfluss auf das Auftreten des Mangels. Gleiches gilt, wenn der Kunde entgegen vertraglicher Vorgaben eine nicht freigegebene Systemumgebung verwendet oder eine unsachgemäße Nutzung vorliegt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

5. Rechteeinräumung und Schutzrechte

5.1 Die JP Codix GmbH räumt dem Kunden mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht ausschließliches und – sofern vertraglich vereinbart – zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an der im Rahmen des jeweiligen Projekts entwickelten Software oder KI-Lösung ein. Das Nutzungsrecht umfasst die Nutzung der Leistung auf den vereinbarten Systemen und in dem vertraglich vorgesehenen Funktionsumfang zu eigenen betrieblichen Zwecken des Kunden. Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere die Weitergabe, Unterlizenzierung, öffentliche Zugänglichmachung oder sonstige Verwertung der entwickelten Lösung, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der JP Codix GmbH zulässig.

5.2 Soweit für die Vertragserfüllung Komponenten Dritter – insbesondere Open-Source-Software oder Fremdsoftware – eingesetzt werden, gelten für diese zusätzlich die jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber. Die JP Codix GmbH wird dem Kunden diese Lizenzbedingungen bei Projektbeginn oder mit Auslieferung der Lösung zugänglich machen. Der Kunde ist verpflichtet, die jeweiligen Lizenzbedingungen einzuhalten.

5.3 Die Rechte an Quellcode, interner Entwicklungsdokumentation, Testumgebungen sowie an nicht ausdrücklich überlassenen Bestandteilen verbleiben bei der JP Codix GmbH. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes besteht nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

5.4 Die JP Codix GmbH sichert zu, dass sie berechtigt ist, dem Kunden die in diesem Vertrag vorgesehenen Nutzungsrechte einzuräumen, und dass durch die vertragsgemäße Nutzung keine Rechte Dritter verletzt werden. Wird der JP Codix GmbH bekannt, dass Dritte Rechte an der gelieferten Lösung geltend machen, wird sie den Kunden hierüber unverzüglich informieren und erforderlichenfalls geeignete Maßnahmen zur Abwehr solcher Ansprüche ergreifen.

6. Projektorganisation und Änderungsverfahren

6.1 Die Durchführung individueller Software- oder KI-Projekte erfolgt auf Grundlage der jeweils vereinbarten Leistungsbeschreibung, Zeitplanung und Zuständigkeiten. Die Parteien können zur Projektorganisation einvernehmlich eine schriftliche Projektstruktur, Verantwortlichkeitsmatrix (RACI) oder Ablaufplanung festlegen. Diese dient als Orientierung für die Koordination, begründet jedoch keine eigenständigen Leistungspflichten.

6.2 Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs („Change Requests") sind ausschließlich im Wege eines schriftlich dokumentierten Änderungsverfahrens möglich. Der Kunde kann jederzeit Änderungen vorschlagen. Die JP Codix GmbH wird den Änderungswunsch auf seine technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit prüfen und ein entsprechendes Angebot vorlegen. Die Ausführung erfolgt erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Kunden.

6.3 Solange über einen Änderungswunsch noch keine Einigung erzielt wurde, bleibt die JP Codix GmbH zur Erbringung der bislang vereinbarten Leistungen verpflichtet. Zeitverzögerungen, die sich aus der Prüfung oder Umsetzung eines Änderungswunsches ergeben, verschieben vereinbarte Fristen entsprechend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

IV. Sonstige Bedingungen

1. Vertraulichkeit

1.1 Sämtliche im Rahmen des Auftrags zur Verfügung gestellten Dokumente und Informationen sind vom jeweiligen Empfänger vertraulich zu behandeln; jede vom Vertragszweck abweichende Verwendung oder Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der offenlegenden Partei. Muss eine Partei ihren Subunternehmern gegenüber bestimmte Dokumente und Informationen offenlegen, so wird sie sicherstellen, dass deren Empfänger gleichermaßen Geheimhaltungspflichten unterworfen werden.

1.2 Diese Verpflichtung besteht fünf Jahre nach Beendigung des Auftrags fort.

1.3 Von den Bestimmungen der vorstehenden Absätze ausgenommen sind Dokumente und Informationen, (i) die zum Zeitpunkt ihrer Offenlegung ohne Verletzung der in diesen AGB geregelten Geheimhaltungsverpflichtungen durch ihren Empfänger bereits öffentlich bekannt oder zugänglich waren oder danach öffentlich bekannt oder zugänglich werden; (ii) die sich zum Zeitpunkt des Eingangs beim Empfänger bereits rechtmäßig in seinem Besitz befanden oder ihm in der Folgezeit von hierzu berechtigten, nicht zur vertraulichen Behandlung derselben verpflichteten Dritten zur Verfügung gestellt werden; (iii) die der Empfänger ohne Nutzung vertraulicher Dokumente und Informationen oder Teile davon eigenständig entwickelt hat oder durch Dritte hat entwickeln lassen.

1.4 Die vorherige schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei erübrigt sich, wenn und soweit der Empfänger vertrauliche Dokumente und Informationen offenlegen muss, um (i) zwingende gesetzliche Vorschriften einzuhalten oder (ii) Gerichtsentscheiden nachzukommen oder (iii) diesbezügliche Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden oder einzuleiten, stets vorausgesetzt, der Empfänger hat der offenlegenden Partei eine solche Offenlegung vorher schriftlich angezeigt, soweit nach geltendem Recht zulässig. Der Empfänger ist verpflichtet, sämtliche zumutbaren, zulässigen Maßnahmen zu ergreifen, um eine solche Offenlegung zu vermeiden und/oder weitestgehend zu reduzieren.

2. Widerrufsrecht des Kunden

Ist der Kunde Verbraucher im Sinne von §13 BGB und wird der Vertrag mit der JP Codix GmbH außerhalb der Geschäftsräume der JP Codix GmbH gem. § 312b BGB oder im Wege des Fernabsatzes (mit Fernkommunikationsmittel, wie z.B. per E-Mail) gem. § 312c BGB geschlossen, gilt für diesen Vertrag folgendes:

2.1 Widerrufsrecht

Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde, die JP Codix GmbH, c/o Regus, Europaplatz 2, 10557 Berlin, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief an JP Codix GmbH, c/o Regus, Europaplatz 2, 10557 Berlin oder eine E-Mail an info@jp-codix.com) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

2.2 Folgen des Widerrufs

Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat die JP Codix GmbH dem Kunden alle Zahlungen, die die JP Codix GmbH von dem Kunden erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei der JP Codix GmbH eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die JP Codix GmbH dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

2.3 Erbringung von Leistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist

Hat der Kunde verlangt, dass die Leistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat der Kunde der JP Codix GmbH einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde die JP Codix GmbH von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.

3. Rechtswahl und Gerichtsstand

3.1 Der Vertrag zwischen der JP Codix GmbH und dem Kunden, einschließlich aller sich hieraus ergebenden Ansprüche und Rechte der Parteien, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

3.2 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs ist, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand – für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen der JP Codix GmbH und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten (unabhängig von der Rechtsnatur der geltend gemachten Ansprüche und Rechte, insbesondere auch einschließlich Ansprüche aus unerlaubter Handlung) der Geschäftssitz der JP Codix GmbH.

Stand: August 2025

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